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Online Therapie

Inzwischen kann die Therapie auch online stattfinden - die sogenannten telemedizinischen Leistungen sind mittlerweile im Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verankert und bieten bei dafür geeigneten Störungsbildern große Vorteile.Beispielsweise entfällt für Sie der Fahrtweg, was ein großes Zeitersparnis mit sich gibt und auch Patient*innen die nicht mobil sind die Möglichkeit, regelmäßig und zu festen Zeiten an der Therapie teilzunehmen. Die Therapie kann auch für einzelne Einheiten Online durchgeführt werden, beispielsweise wenn ein*e Erziehungsberechtigte*r durch Krankheit nicht in die Praxis kommen kann, das Kind aber keine Symptome aufweist und an der Therapie teilnehmen könnte. Auch kann die Therapie so ortsunabhängig stattfinden und bringt für Sie noch mehr Flexibilität, was die Wahl des / der Therapeut*in angeht. 

Folgende Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit die Therapie online stattfinden kann:

  • Auch bei der Abgabe von telemedizinischen Leistungen brauchen Sie eine gültige Heilmittelverordnung.

  • Erst- und Bedarfssiagnostiken müssen in Präsenz in der Praxis stattfinden

  • Sie benötigen einen Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon.

  • Unter 4 Jahren ist Online Therapie nicht möglich.

  • Zwischen dem 4. und 7. Geburtstag muss die Online Therapie von einer Bezugsperson begleitet werden.

  • Das Störungsbild muss dafür geeignet sein. Dazu zählen: Sprech- und Sprachtherapie bei Kindern, Stimmtherapie, Stimmtransitionen, Stottertherapie, myofunktionelle Therapien und Aphasietherapien.

  • Nicht geeignete Störungsbilder sind: Dysphagien, Apraxien, Verbale Entwicklungsdyspraxien, Fazialisparesen und generell Therapie bei allen Patient*innen, die in ihrer Vigilanz (Wachheit) gemindert sind und bei welchen therapeutische Handgriffe und Stimulationen dringend nötig sind.

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